Eingangsprüfung für besonders qualifizierte Berufstätige zur Erlangung der Zugangsberechtigung zum Studium
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1. Allgemeines
Besonders qualifizierte Berufstätige, die keine Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife) besitzen, sind zum Studium in einem bestimmten Studiengang berechtigt, wenn sie eine Eingangsprüfung bestehen. Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und in seinem Beruf mindestens zwei Jahre tätig war. (§ 7 Absatz 2 ThürBAG)
Das Nähere über die Zulassung zur Prüfung, die Prüfungsanforderungen, die Art und den Umfang der Prüfungsleistungen etc. ist in der Thüringer Verordnung über die Eingangsprüfung für Berufstätige an der Staatlichen Studienakademie vom 10. März 2011 geregelt. Diese beinhaltet die nachfolgend dargestellten Eckpunkte.
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2. Zulassungsverfahren zur Eingangsprüfung
Besonders qualifiziert ist, wer eine dem Studiengang, für den die Studienberechtigung angestrebt wird, adäquate mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und danach mindestens zwei Jahre in seinem Beruf tätig war.
Als Berufsausbildung gelten:
1.   die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz,
2.   der Abschluss einer Berufsausbildung mit einem Facharbeiterbrief der Deutschen Demokratischen Republik oder
3.   der Abschluss einer Ausbildung im mittleren oder gehobenen Dienst der öffentlichen Verwaltung.
(§ 1 Absatz 2)
Der Antrag auf Zulassung zur Eingangsprüfung ist bis zum 31. Januar eines Jahres bei der Staatlichen Studienakademie Thüringen zu stellen. Dem formlosen Antrag sind beizufügen:
1.   Angabe, für welchen Studiengang der Bewerber die Studienberechtigung erwerben will,
2.   die Schulabgangszeugnisse und Nachweise über die Berufsausbildung in Form beglaubigter Abschriften,
3.   ein vollständiger Nachweis über Art, Dauer und Ort der Berufsausübung in Form von Kopien,
(§ 1 Absatz 3)
3. Prüfungsanforderungen
Die Prüfung wird einmal im Jahr von einer Prüfungskommission abgenommen.
(§ 1 Absatz 4)
Die Eingangsprüfung besteht aus den folgenden vier schriftlichen Teilprüfungen, die in der Regel innerhalb von zwei Wochen abzulegen sind:
1.   Klausurarbeit in Deutsch mit einer Dauer von 180 Minuten in Form eines Aufsatzes über ein allgemeines Thema,
2.   Klausurarbeit in Englisch mit einer Dauer von 180 Minuten, bei der ein Text hinsichtlich Textverständnis bearbeitet werden muss und Antworten sowie Stellungnahmen in der Fremdsprache erfolgen,
3.   Klausurarbeit in Mathematik mit einer Dauer von 180 Minuten mit komplexen Aufgaben, die aus den Gebieten Arithmetik, Logik, Differential- und Integralrechnung, Analytische Geometrie und Lineare Algebra zusammengestellt werden und
4.   Klausurarbeit mit jeweils einer Dauer von 180 Minuten im Fach Physik, sofern vom Bewerber die Studienberechtigung für einen Studiengang im Studienbereich Technik angestrebt wird, oder im Fach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft, sofern vom Bewerber die Studienberechtigung für einen Studiengang im Studienbereich Wirtschaft oder im Studienbereich Soziales angestrebt wird.
(§ 3 Absatz 1)
Die Prüfungsanforderungen orientieren sich an den wesentlichen allgemeinen und fachlichen Grundlagen, die für das Studium in dem gewählten Studiengang erforderlich sind.
(§ 3 Absatz 2)
4. Bestehen, Nicht-Bestehen und Wiederholung
Die Eingangsprüfung ist bestanden, wenn jede Prüfungsleistung bestanden wurde.
(§ 4 Absatz 2)
Eine nicht bestandene Eingangsprüfung kann auf Antrag einmal und vollständig wiederholt werden.
(§ 6)
5. Durchführung der Eignungsprüfung
Die Eingangsprüfung wird in Kooperation mit der Grundig Akademie Gera durchgeführt.
Sie wird in den Räumen der Grundig Akademie, Heinrichstr. 30A, 07545 Gera, abgenommen und geht über vier Prüfungstage.
Die Grundig Akademie bietet zur Vorbereitung auf die Eingangsprüfung einen kostenpflichtigen, 96-stündigen Vorbereitungskurs an.
•   Vorbereitungskurs 2012 als PDF
6. Kosten
Nach der Allgemeinen Gebühren- und Entgeltordnung der Staatlichen Studienakademie Thüringen betragen die Kosten für die Eingangsprüfung 110,00 EURO.
7. Kontakt
Zulassungsanträge und Rückfragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an:
Staatliche Studienakademie Thüringen
Sekretariat Eingangsprüfung
Frau Birgit Darr
Am Wartenberg 2
99817 Eisenach
Tel.: 03691 / 6294-71
Email:
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