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Unterlagen zur Eingangsprüfung für besonders qualifizierte Berufstätige zur Erlangung der Zugangsberechtigung zum Studium
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Besonders qualifizierte Berufstätige, die keine Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife) besitzen, sind zum Studium in einem bestimmten Studiengang berechtigt, wenn sie eine Eingangsprüfung bestehen.
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Nähere Informationen zur Eingangsprüfung
Das Nähere über die Zulassung zur Prüfung, die Prüfungsanforderungen, die Art und den Umfang der Prüfungsleistungen etc. ist in einer Verwaltungsvorschrift des Thüringer Kultusministeriums geregelt.
Download Verwaltungsvorschrift
Die Grundig Akademie bietet zur Vorbereitung auf die Eingangsprüfung einen kostenpflichtigen, 96-stündigen Vorbereitungskurs an.
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Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an die Grundig Akademie direkt (Frau Höhnemann oder Herr Dreyhaupt, Telefon 0365 / 55276-11, Telefax 0365 / 55276-18)
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