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Was ist ein duales Studium?

Ziel der Berufsakademien ist es, durch die Erschließung und Verknüpfung der Lernpotentiale der beiden Studienorte "Staatliche Studienakademie" und "Studienort Praxis", innerhalb von drei Jahren den Studenten für das Berufsleben umfassende Handlungsfähigkeit zu vermitteln und der Wirtschaft bedarfs- und zeitgerecht qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen.

Zulassungsvoraussetzungen

Allgemeine Hochschulreife, die entsprechende fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife und ein Ausbildungsvertrag mit einem Praxispartner (Träger bzw. kooperierendes Unternehmen).

Besonders qualifizierte Berufstätige, die keine Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife) besitzen, sind zum Studium in einem bestimmten Studiengang berechtigt, wenn sie eine Eingangsprüfung bestehen.


Nähere Informationen zur Eingangsprüfung

 

Bewerberauswahl

Die Bewerbung und Bewerberauswahl erfolgt grundsätzlich durch die Praxispartner. Mit ihnen schließen potentielle Studenten der Berufsakademie den Ausbildungsvertrag ab.

Zur Studienplatzbörse, in der Studienbewerber Ausbildungseinrichtungen finden können.

Ausbildungsvertrag

Die Form des Ausbildungsvertrages der Berufsakademien ist vorgeschrieben und regelt die beiderseitigen Verpflichtungen (u. a. Anwesenheitspflicht, Höhe der Vergütung, Umfang des bezahlten Jahresurlaubes).

Download Ausbildungsvertrag (PDF)

Status der Studierenden

Die Studierenden sind einerseits Studenten an der Staatlichen Studienakademie und andererseits Auszubildende mit einem mitarbeiterähnlichen Status im Unternehmen (Studierende mit Ausbildungsverhältnis). Die Studierenden erhalten eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe des Bedarfssatzes nach BAföG. Durch den Anschluss an das Studentenwerk können dessen Leistungen in Anspruch genommen werden.

Ausbildung

Das Studium findet in ca. vierteljährlichen Phasen abwechselnd an den Studienorten Staatliche Studienakademie und beim Praxispartner statt. An der Staatlichen Studienakademie beginnt das Studium jeweils am 1. Oktober; es ist primär durch einen seminaristischen Lehrbetrieb geprägt (ca. 30 Studierende pro Kurs; moderne Ausstattung). Die Erstellung der Diplom- bzw. Bachelorarbeit erfolgt im Unternehmen. Das Diplom bzw. der Bachelor als Abschluss der Berufsakademie ist den entsprechenden Abschlüssen einer staatlichen Fachhochschule als berufsbefähigender Abschluss gleichgestellt.

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Lehrkörper

Der Lehrkörper gewährleistet sowohl das fachwissenschaftliche Niveau als auch die erforderliche aktuelle praxisnahe Komponente. Neben den hauptberuflichen Lehrkräften der Staatlichen Studienakademie werden Lehrbeauftragte aus der beruflichen Praxis, von Universitäten und Fachhochschulen eingesetzt.

Lehrkörper

Kostenteilung

Der Staat trägt die Kosten für die Ausbildung an der Staatlichen Studienakademie. Die Praxispartner übernehmen die Ausbildungsvergütung und sonstigen Kosten der betrieblichen Ausbildung.

Nähere Informationen für unsere Praxispartner

Prüfungen

  • Prüfungen der Studieninhalte an der Staatlichen Studienakademie.
  • Prüfung der praxisbezogenen Studien- und Ausbildungsinhalte.
  • Bachelorarbeit

Staatliche Abschlüsse

  • Bachelor of Arts (B.A.)
  • Bachelor of Science (B.Sc.)
  • Bachelor of Engineering (B.Eng.)

Die Abschlüsse der Berufsakademie sind den Bachelorabschlüssen der Fachhochschulen und Universitäten hochschulrechtlich gleichgestellt.

Anforderung von näheren Informationen

Gerne senden wir Ihnen Informationsmaterial mit weiteren Informationen zu den Studienrichtungen und zum Studium an der Berufsakademie zu. Klicken Sie dazu einfach auf folgenden Link:

Online-Anforderung von Informationsmaterial

Gerne können Sie auch telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen.

Kontaktadressen und Telefonnummern